Zurückbehaltung von Entgelt und Aufforderung zur Schweigepflichtentbindung als wirksame Maßnahmen zur Verringerung von Fehlzeiten
Ist ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt und behauptet, den erfolgten Krankschreibungen würden mehrere Ursachen zugrunde liegen, so dass die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nicht auf insgesamt sechs Wochen begrenzt ist, kann der Arbeitgeber das Nichtvorliegen einer Fort...
| Authors: | ; |
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| Format: | Print Article |
| Language: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
2018
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| In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2018, Volume: 6, Issue: 6, Pages: 168-173 |
| Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church labor law
/ Labor law
/ Professional secrecy
/ Germany, Entgeltfortzahlungsgesetz
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| IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
| Summary: | Ist ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt und behauptet, den erfolgten Krankschreibungen würden mehrere Ursachen zugrunde liegen, so dass die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nicht auf insgesamt sechs Wochen begrenzt ist, kann der Arbeitgeber das Nichtvorliegen einer Fortsetzungserkrankung bestreiten. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dann darlegen und beweisen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Hierzu muss der Arbeitnehmer u. a. die ihn behandelt habenden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Bis zu einer solchen Schweigepflichtentbindung kann der Arbeitgeber die Entgelt- bzw. die Entgeltfortzahlung zurückbehalten. Der nachfolgende Beitrag stellt die insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen sowie die praktischen Erfahrungen der Verfasser mit der Anwendung dieser Rechtsprechung gegenüber häufig erkrankten Arbeitnehmern dar. |
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| ISSN: | 2196-0119 |
| Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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