Umsatzsteuerpflicht bei der Erbringung von Haushaltshilfeleistungen an Nicht-Hilfsbedürftige

Die Münsteraner Finanzrichter hatten zu klären, ob eine anerkannte Einrichtung mit ihrem niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45 Buchst. b Abs. 1 S. 6 Nr. 4 SGB XI auch insoweit von der Umsatzsteuer befreit ist, als die Haushaltshilfeleistungen an Nicht-Hilfsbedürf- tige erbracht w...

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Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: 2020
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2020, Volume: 8, Issue: 3, Pages: 73-75
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Value-added tax / Tax exemption / Haushaltshilfe
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Die Münsteraner Finanzrichter hatten zu klären, ob eine anerkannte Einrichtung mit ihrem niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45 Buchst. b Abs. 1 S. 6 Nr. 4 SGB XI auch insoweit von der Umsatzsteuer befreit ist, als die Haushaltshilfeleistungen an Nicht-Hilfsbedürf- tige erbracht werden. Mit Urteil vom 25.02.2020 (15 K 2427/17 U) stimmten sie im Ergebnis mit dem Finanzamt überein. Es folge schon aus dem Wortlaut des § 4 Nr. 16 UStG, dass für eine Steuerbefreiung eine Leistung an hilfsbedürftige Personen zu erbringen ist. Haushaltshilfeleis- tungen an andere Privatpersonen (z. B. wegen einer Berufstätigkeit) stellen keine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen dar, die dem Gemeinwohl dienen. Insofern gewährt auch Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL der Einrichtung keine Umsatz- steuerbefreiung.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen