Der Arbeitnehmerbegriff im BGB – ein Zwischenstand nach zwei Jahren

Von zentraler Bedeutung sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis des Arbeitsrechts ist die Frage, ob ein Mitarbeiter ein Arbeitnehmer oder ein selbständig Tätiger ist, da von dieser Frage die Anwendung und die Schutzfunktion des Arbeitsrechts überhaupt und damit auch vielfältige finanzielle...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Meyer, Uwe (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
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Publicado: 2019
En: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Año: 2019, Volumen: 7, Número: 5, Páginas: 146-152
(Cadenas de) Palabra clave estándar:B Derecho laboral eclesiástico / Derecho laboral / Trabajador / Empleo
Clasificaciones IxTheo:S Derecho eclesiástico
SB Derecho canónico
Descripción
Sumario:Von zentraler Bedeutung sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis des Arbeitsrechts ist die Frage, ob ein Mitarbeiter ein Arbeitnehmer oder ein selbständig Tätiger ist, da von dieser Frage die Anwendung und die Schutzfunktion des Arbeitsrechts überhaupt und damit auch vielfältige finanzielle Vor- und Nachteile abhängen. Der Begriff des Arbeitsverhältnisses und damit auch der des Arbeitneh- mers wird nunmehr seit dem 01.04.2017 in § 611a BGB normativ bestimmt.2 Die Vorschrift lautet in Abs. 1 S. 1:,,Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet." Die Regelung definiert also den Arbeitsvertrag und damit auch den Arbeitnehmerbegriff.³ Gut zwei Jahre nach Inkraft- treten der neuen gesetzlichen Regelung soll an dieser Stelle ein erster Zwischenstand zu der gesetzlichen Normierung selbst und den durch sie aufgeworfenen Fragen gegeben werden.
ISSN:2196-0119
Obras secundarias:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen