Der Arbeitnehmerbegriff im BGB – ein Zwischenstand nach zwei Jahren
Von zentraler Bedeutung sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis des Arbeitsrechts ist die Frage, ob ein Mitarbeiter ein Arbeitnehmer oder ein selbständig Tätiger ist, da von dieser Frage die Anwendung und die Schutzfunktion des Arbeitsrechts überhaupt und damit auch vielfältige finanzielle...
| Main Author: | |
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| Format: | Print Article |
| Language: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
2019
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| In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2019, Volume: 7, Issue: 5, Pages: 146-152 |
| Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church labor law
/ Labor law
/ Employee
/ Employment
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| IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
| Summary: | Von zentraler Bedeutung sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis des Arbeitsrechts ist die Frage, ob ein Mitarbeiter ein Arbeitnehmer oder ein selbständig Tätiger ist, da von dieser Frage die Anwendung und die Schutzfunktion des Arbeitsrechts überhaupt und damit auch vielfältige finanzielle Vor- und Nachteile abhängen. Der Begriff des Arbeitsverhältnisses und damit auch der des Arbeitneh- mers wird nunmehr seit dem 01.04.2017 in § 611a BGB normativ bestimmt.2 Die Vorschrift lautet in Abs. 1 S. 1:,,Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet." Die Regelung definiert also den Arbeitsvertrag und damit auch den Arbeitnehmerbegriff.³ Gut zwei Jahre nach Inkraft- treten der neuen gesetzlichen Regelung soll an dieser Stelle ein erster Zwischenstand zu der gesetzlichen Normierung selbst und den durch sie aufgeworfenen Fragen gegeben werden. |
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| ISSN: | 2196-0119 |
| Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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