Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesfinanzhof war die Frage, ob bei einem Steuerpflichtigen der Verlust aus einer sog. Übungsleitertätigkeit bei der Einkommensteuerveranlagung zu Recht außer Ansatz gelassen wurde. Die Bundesfinanzrichter machten im Urteil vom 20.11.2018 (VIII R 17/16) deutlic...

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Auteur principal: Kronawitter, Martin (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: 2019
Dans: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Année: 2019, Volume: 7, Numéro: 4, Pages: 127
Sujets / Chaînes de mots-clés standardisés:B Droit ecclésiastique du travail / Droit du travail / Entraîneur / Obligation fiscale / Intention de produire des revenus
Classifications IxTheo:SA Droit ecclésial
SB Droit canonique
Description
Résumé:Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesfinanzhof war die Frage, ob bei einem Steuerpflichtigen der Verlust aus einer sog. Übungsleitertätigkeit bei der Einkommensteuerveranlagung zu Recht außer Ansatz gelassen wurde. Die Bundesfinanzrichter machten im Urteil vom 20.11.2018 (VIII R 17/16) deutlich, dass ein Übungsleiter auch bei steuerfreien Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfrei- betrags nach § 3 Nr. 26 EStG (2.400 EUR) die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen kann, als sie die Einnahmen übersteigen. Für die Anerkennung des erzielten Verlusts ist jedoch erforderlich, dass hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.
ISSN:2196-0119
Contient:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen