Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesfinanzhof war die Frage, ob bei einem Steuerpflichtigen der Verlust aus einer sog. Übungsleitertätigkeit bei der Einkommensteuerveranlagung zu Recht außer Ansatz gelassen wurde. Die Bundesfinanzrichter machten im Urteil vom 20.11.2018 (VIII R 17/16) deutlic...
| Main Author: | |
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| Format: | Print Article |
| Language: | German |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
| Published: |
2019
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| In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2019, Volume: 7, Issue: 4, Pages: 127 |
| Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Church labor law
/ Labor law
/ Trainer
/ Tax obligation
/ Intention of making a profit
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| IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
| Summary: | Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesfinanzhof war die Frage, ob bei einem Steuerpflichtigen der Verlust aus einer sog. Übungsleitertätigkeit bei der Einkommensteuerveranlagung zu Recht außer Ansatz gelassen wurde. Die Bundesfinanzrichter machten im Urteil vom 20.11.2018 (VIII R 17/16) deutlich, dass ein Übungsleiter auch bei steuerfreien Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfrei- betrags nach § 3 Nr. 26 EStG (2.400 EUR) die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen kann, als sie die Einnahmen übersteigen. Für die Anerkennung des erzielten Verlusts ist jedoch erforderlich, dass hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. |
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| ISSN: | 2196-0119 |
| Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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