Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesfinanzhof war die Frage, ob bei einem Steuerpflichtigen der Verlust aus einer sog. Übungsleitertätigkeit bei der Einkommensteuerveranlagung zu Recht außer Ansatz gelassen wurde. Die Bundesfinanzrichter machten im Urteil vom 20.11.2018 (VIII R 17/16) deutlic...

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Bibliographic Details
Main Author: Kronawitter, Martin (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2019
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2019, Volume: 7, Issue: 4, Pages: 127
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Trainer / Tax obligation / Intention of making a profit
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesfinanzhof war die Frage, ob bei einem Steuerpflichtigen der Verlust aus einer sog. Übungsleitertätigkeit bei der Einkommensteuerveranlagung zu Recht außer Ansatz gelassen wurde. Die Bundesfinanzrichter machten im Urteil vom 20.11.2018 (VIII R 17/16) deutlich, dass ein Übungsleiter auch bei steuerfreien Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfrei- betrags nach § 3 Nr. 26 EStG (2.400 EUR) die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen kann, als sie die Einnahmen übersteigen. Für die Anerkennung des erzielten Verlusts ist jedoch erforderlich, dass hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen