MAVO und MVG-EKD im Vergleich – Wie groß ist die Diskrepanz wirklich?

Das Recht der Religionsgemeinschaften, die Vertretung ihrer Mitarbeiter eigenständig zu regeln, ist verfassungsrechtlich in Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV verankert und durch die Rechtsprechung explizit anerkannt. Die katholische Kirche wie auch die evangelischen Kirchen haben von dieser Freihe...

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Bibliographic Details
Main Author: Ferreri, Regina 1991- (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2021
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2021, Volume: 9, Issue: 4, Pages: 124-131
Standardized Subjects / Keyword chains:B Labor law / Church labor law / Employee representation / Verband der Diözesen Deutschlands, Verfasserschaft1, Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Das Recht der Religionsgemeinschaften, die Vertretung ihrer Mitarbeiter eigenständig zu regeln, ist verfassungsrechtlich in Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV verankert und durch die Rechtsprechung explizit anerkannt. Die katholische Kirche wie auch die evangelischen Kirchen haben von dieser Freiheit unabhängig voneinander Gebrauch gemacht. Anlässlich des Jubiläums der MAVO und zunehmender Tendenzen hin zur ökumenischen Zusammenarbeit stellt sich dabei die naheliegende Frage, wie groß die Unterschiede zwischen MAVO und MVG-EKD tatsächlich sind und wo- rin ihre Gemeinsamkeiten bestehen. Der folgende Beitrag widmet sich dieser Frage mit einem Schwerpunkt auf den praktisch relevanten Gesichtspunkten der Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung, Freistellung von Mitarbeitervertretern sowie den Beteiligungsrechten.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen