Betriebsübergang auf den kirchlichen Rechtsträger nach § 613a BGB: Systemwechsel durch Änderungskündigung

Das Arbeitsrecht ist innerhalb der Kirchen durch Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV grundrechtsgeprägt und deshalb das kirchliche Selbstverständnis bei der Anwendung weltlicher Arbeitsregelungen besonders zu berücksichtigen. Infolge der besonderen kollektiven Regelungsinstrumente in Gestalt der Arb...

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Bibliographic Details
Main Author: Holler, Daniel (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Published: 2021
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2021, Volume: 9, Issue: 1, Pages: 4-8
Standardized Subjects / Keyword chains:B Church labor law / Labor law / Transfer of business / Employee representation
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Description
Summary:Das Arbeitsrecht ist innerhalb der Kirchen durch Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 WRV grundrechtsgeprägt und deshalb das kirchliche Selbstverständnis bei der Anwendung weltlicher Arbeitsregelungen besonders zu berücksichtigen. Infolge der besonderen kollektiven Regelungsinstrumente in Gestalt der Arbeitsvertragsrechtsregelungen und des Mit- arbeitervertretungsrechts, sowie der besonderen Loyalitätsanordnungen, lässt sich von zwei unterschiedlichen Systemen innerhalb des Arbeitsrechts sprechen. Rechtlich interessant und in Teilen noch vollkommen ungeklärt sind die Folgen eines arbeitsrechtlichen Systemwechsels, der durch Übergang vom weltlichen auf einen kirchlichen Rechtsträgern stattfindet. Folgender Beitrag will sich dem Thema der Verkirchlichung" profaner Betriebe annehmen, wobei der Fokus auf der rechtlichen Einfassung weltlicher Arbeitsverhältnisse in das kirchliche System liegt.
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen