Schadensersatzhaftung der katholischen Kirche in Missbrauchsfällen
Der Beitrag befasst sich mit der Frage der analogen Anwendbarkeit von § 839 BGB iVm Art. 34 GG bei materiellen und immateriellen Schäden infolge von Missbrauchstaten durch kirchliche Amtsträger und Bedienstete, die diese im Rahmen ihrer kirchlichen Tätigkeit verübt haben. Er kommt zu dem Ergebnis, d...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2022
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In: |
Neue juristische Wochenschrift
Year: 2022, Issue: 27, Pages: 1911-1916 |
IxTheo Classification: | CG Christianity and Politics XA Law |
Further subjects: | B
Abuse
B Holy See (motif) B Co-responsibility |
Summary: | Der Beitrag befasst sich mit der Frage der analogen Anwendbarkeit von § 839 BGB iVm Art. 34 GG bei materiellen und immateriellen Schäden infolge von Missbrauchstaten durch kirchliche Amtsträger und Bedienstete, die diese im Rahmen ihrer kirchlichen Tätigkeit verübt haben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die kirchliche Anstellungskörperschaft in diesen Fällen selbst haftet. Damit liegt nicht nur eine "institutionelle Mitverantwortung" vor, sondern die Bistümer müssen zivilrechtlich für die durch Missbrauchstaten hervorgerufenen Schäden einstehen. Die anderslautenden oder fehlenden Ausführungen in Gutachten und seitens der Kirche zeigen ein enormes Klarstellungsbedürfnis auf. |
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ISSN: | 0341-1915 |
Contains: | Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift
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