Schadenersatz nach sexuellem Missbrauch durch Geistliche

Der Kläger wurde von 1972 bis 1979 insgesamt 320 Mal von dem zwischenzeitlich verstorbenen Pfarrer Z., dessen Dienstherr das beklagte Erzbistumg, sexuell missbraucht. Der Kläger ist der Ansicht, das beklagte Erzbistum hafte einerseits aus Amtshaftung für die Taten des verstorbenen Pfarrers. Es treff...

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Main Author: Janssen, Achim (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2023
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2023, Issue: 34, Pages: 2496-2501
Further subjects:B Archdiocese
B Lament
B Sexual abuse
Description
Summary:Der Kläger wurde von 1972 bis 1979 insgesamt 320 Mal von dem zwischenzeitlich verstorbenen Pfarrer Z., dessen Dienstherr das beklagte Erzbistumg, sexuell missbraucht. Der Kläger ist der Ansicht, das beklagte Erzbistum hafte einerseits aus Amtshaftung für die Taten des verstorbenen Pfarrers. Es treffe eine Garanten- und Einstandspflicht gegenüber dem Kläger für die Handlungen des Pfarrers Z. Andererseits liege auch ein Organisationsverschulden vor. Das beklagte Erzbistum habe es wissentlich unterlassen, zu untersuchen und laufend zu kontrollieren, was in ihrem Bistum vorgegangen sei und sich nicht um die Missbrauchsopfer gekümmert. Der Kläger hat beantragt, das bekl. Erzbistum zu verurteilen. Die Klage hatte teilweise Erfolg.
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift