Die Verantwortung der kirchlichen Ehejudikatur für das bonum familiae. Die Ansprache Papst Franziskus' vom 29. Januar 2021 an die Mitglieder des Gerichts der Römischen Rota zur Eröffnung des Gerichtsjahres
Papst FRANZISKUS nimmt in seiner Ansprache an die Mitglieder des Gerichts der Römischen Rota im Jahr 2021 nicht nur diese, sondern die Mitarbeiter aller kirchlichen Gerichte in die Verantwortung, das Wohl der getrennten Partner und etwaiger Kinder zu gewährleisten, denn Letztere werden oftmals durch...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Lang
2022
|
In: |
De processibus matrimonialibus
Year: 2022, Volume: 29, Pages: 253-273 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Marriage
|
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eheband
B Ehejudikatur B Bonum Familiae |
Online Access: |
Volltext (kostenfrei) Volltext (kostenfrei) |
Summary: | Papst FRANZISKUS nimmt in seiner Ansprache an die Mitglieder des Gerichts der Römischen Rota im Jahr 2021 nicht nur diese, sondern die Mitarbeiter aller kirchlichen Gerichte in die Verantwortung, das Wohl der getrennten Partner und etwaiger Kinder zu gewährleisten, denn Letztere werden oftmals durch die Zerrüttung des Familienlebens und die Scheidung der Elternehe traumatisiert. Die Kommentierung gibt unter Bezugnahme auf die verschiedenen Prozessschritte (insbesondere: vorprozessuale Beratung, Anhörung, Aktenoffenlegung, Stellungnahme des Ehebandverteidigers und Urteilsausfertigung) konkrete Hinweise zur Erreichung dieses Ziels. Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt daher auf der Darstellung von unabdingbar erforderlichen personalen Kompetenzen der Mitglieder der kirchlichen Gerichte. Diese postulierten Fähigkeiten gehen über die im CIC normierten Mindestanforderungen hinaus und implizieren notwendig eine Grundhaltung demütiger Mitmenschlichkeit den Menschen gegenüber, die den Dienst der kirchlichen Gerichte in Anspruch nehmen. |
---|---|
Contains: | Enthalten in: De processibus matrimonialibus
|
Persistent identifiers: | DOI: 10.22602/IQ.9783745870725 |