Das Grundrecht auf Ehe und die Zulassung zur kirchlichen Eheschließung

Wie die Kirche anerkennt, hat jeder Mensch das natürliche Recht, eine Ehe zu schließen. In diesem Beitrag wird untersucht, welche Grenzen diesem Grundrecht durch das kanonische Recht im Hinblick auf die Zulassung zur kirchlichen Eheschließung gesetzt sind. Da Katholiken durch die Verpflichtung auf d...

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Bibliographic Details
Main Author: Otter, Josef (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Lang 2023
In: De processibus matrimonialibus
Year: 2023, Volume: 30, Pages: 143-182
Online Access: Volltext (kostenfrei)
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Description
Summary:Wie die Kirche anerkennt, hat jeder Mensch das natürliche Recht, eine Ehe zu schließen. In diesem Beitrag wird untersucht, welche Grenzen diesem Grundrecht durch das kanonische Recht im Hinblick auf die Zulassung zur kirchlichen Eheschließung gesetzt sind. Da Katholiken durch die Verpflichtung auf die kanonische Form gemäß c. 1108 in Verbindung mit c. 1117 CIC/1983 in der Regel nur durch eine kirchliche Trauung gültig heiraten, ist von dieser Frage die Gewährleistung des ius connubii direkt betroffen. Nach Darstellung der relevanten Hintergründe sowie unter ihrer Berücksichtigung werden die einzelnen rechtlichen Bedingungen für die Zulassung zur kirchlichen Eheschließung und die Pflicht der Kirche zur Trauassistenz erörtert. Die Ergebnisse werden in einem Fazit zusammengefasst.
Contains:Enthalten in: De processibus matrimonialibus
Persistent identifiers:DOI: 10.22602/IQ.9783745888447