Eingruppierung nach den AVR Diakonie bei Mischtätigkeit. LAG Mecklenburg-Vorpommern. Urteil vom 26.2.2019 (5 Sa 195/18)
1. Die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmales einer Entgeltgruppe sind regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt. Wird die von dem Arbeitnehmer verrichtete Tätigkeit jedoch nicht oder nich...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2023
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2023, Pages: 119-129$v73 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Judgment
/ Church labor law
/ Salary of an official
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IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | 1. Die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmales einer Entgeltgruppe sind regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt. Wird die von dem Arbeitnehmer verrichtete Tätigkeit jedoch nicht oder nicht vollständig von einem Beispiel erfasst, ist auf die allgemeinen Merkmale der Entgeltgruppe zurückzugreifen. 2. Grundlage der Eingruppierung ist die Tätigkeit des Beschäftigten in seiner Gesamtheit. Das gilt auch bei gemischten Tätigkeiten, die unterschiedlichen Entgeltgruppen zuzuordnen sind. Maßgeblich ist, was die Gesamttätigkeit prägt, was also unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrages ist. Die Unverzichtbarkeit bezieht sich auf den Arbeitsauftrag, nicht jedoch darauf, ob eine bestimmte Tätigkeit in der Einrichtung zwingend benötigt wird oder nicht. 3. Zwar muss der die Gesamttätigkeit prägende Teil zeitlich nicht überwiegen. Dennoch ist bei Mischtätigkeiten regelmäßig davon auszugehen, dass die Tätigkeit mit dem höheren Zeitanteil der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt. |
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ISBN: | 3110736179 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110736175 |