Keine Genehmigung evangelischer Grundschule als Ersatzschule. VG Sigmaringen, Urteil vom 29.1.2019 (4 K 1378/17)
1. Schule ist eine organisierte, auf Dauer angelegte Einrichtung, in der eine im Laufe der Zeit wechselnde Mehrzahl von Schülern zur Erreichung allgemein festgelegter Erziehungs- und Bildungsziele planmäßig durch hierzu ausgebildete Lehrkräfte gemeinsam unterrichtet wird. 2. Eine private evangelisch...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Walter De Gruyter GmbH
2023
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2023, Pages: 34-42$v73 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Judgment
/ Replacement school
/ Elementary school
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IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | 1. Schule ist eine organisierte, auf Dauer angelegte Einrichtung, in der eine im Laufe der Zeit wechselnde Mehrzahl von Schülern zur Erreichung allgemein festgelegter Erziehungs- und Bildungsziele planmäßig durch hierzu ausgebildete Lehrkräfte gemeinsam unterrichtet wird. 2. Eine private evangelische Bekenntnisschule (Grundschule) auf der Grundlage des „Uracher Plans“ ist nicht als Ersatzschule genehmigungsfähig, weil die Unterrichtung der eigenen Kinder durch die Eltern im familiären Umkreis diesem Schulbegriff nicht entspricht, und zwar auch dann nicht, wenn die Kinder zahlreich und die Eltern selbst ausgebildete Lehrer sind. Ebenso fehlt es an der organisatorischen Verselbständigung und Verstetigung sowie an der gemeinsamen Unterrichtung eines im Laufe der Zeit wechselnden Schülerbestandes. |
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ISBN: | 3110736179 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110736175 |