Der Zusammenbruch der Habsburgermonarchie (1918) und seine Auswirkungen auf den österreichischen Protestantismus
Der österreichische Protestantismus erstreckte sich vor 1918 von Czernowitz im Osten bis Bregenz im Westen, von Aussig an der Elbe im Norden bis Pula im Süden und umfasste in zehn Superintendenzen insgesamt 590.000 Mitglieder. Der Zusammenbruch der Donaumonarchie zerstückelte auch die altösterreichi...
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Vandenhoeck & Ruprecht
2022
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In: |
Kirchliche Zeitgeschichte
Year: 2022, Volume: 35, Issue: 2, Pages: 215-233 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Austria-Hungary
/ Monarchy
/ Collapse of
/ Protestantism
/ Protestant Church
/ State
/ History 1918-1939
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IxTheo Classification: | KAJ Church history 1914-; recent history KBB German language area KBK Europe (East) KDD Protestant Church SA Church law; state-church law |
Online Access: |
Volltext (lizenzpflichtig) Volltext (lizenzpflichtig) |
Summary: | Der österreichische Protestantismus erstreckte sich vor 1918 von Czernowitz im Osten bis Bregenz im Westen, von Aussig an der Elbe im Norden bis Pula im Süden und umfasste in zehn Superintendenzen insgesamt 590.000 Mitglieder. Der Zusammenbruch der Donaumonarchie zerstückelte auch die altösterreichische Kirche A. u. H. B. in zehn Nachfolgekirchen. »Der Rest ist Österreich« - dieses Wort des französischen Ministerpräsidenten Clemenceau gilt auch für die Evangelische Kirche, von der nur 71 Gemeinden A. B. und drei Gemeinden H. B. mit annähernd 200.000 Mitglieder übrigblieben. Das Friedensdiktat von St. Germain wurde von der Kirche scharf kritisiert und dessen Revision in der Folge immer wieder gefordert. Eine Kirchenreform wurde zwar initiiert, musste aber dem Gesichtspunkt der Rechtskontinuität Rechnung tragen und an der überkommenen Kirchenleitung durch eine Staatsbehörde festhalten. Es wurde der staatskirchenrechtliche Rahmen der Monarchie (Staatsgrundgesetz von 1867, Protestantenpatent von 1861) rezipiert. Der Verlust der ost- und südostmitteleuropäischen Perspektive wurde durch eine noch stärkere Anbindung an Deutschland wettgemacht. Das von Deutsch-Österreich nur mit Widerspruch akzeptierte Anschlussverbot an das Deutsche Reich (1919) hinderte die Evangelische Kirche nicht, die Verbindung zum Mutterland der Reformation zu pflegen und 1926 sogar dem Deutschen Evangelischen Kirchenbund beizutreten, ehe sie 1938/39 Teilkirche der Deutschen Evangelischen Kirche wurde und den Anschluss an Hitlerdeutschland als lang ersehnte Revision des Pariser Friedensdiktates feierte. |
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ISSN: | 2196-808X |
Contains: | Enthalten in: Kirchliche Zeitgeschichte
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Persistent identifiers: | DOI: 10.13109/kize.2022.35.2.215 |