Verleihung des Körperschaftsstatus an unselbstständige kirchliche Untergliederung. VG Mainz, Urteil vom 8.3.2018 (1 K 177/17.MZ)$HVG Mainz

1. Eine Untergliederung einer Religionsgemeinschaft, die Teil eines Gesamtverbandes ist und sich diesem zugehörig fühlt, kann grundsätzlich keine andere, eigenständige Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 LV Rheinland-Pfalz (juris: Verf RP) bzw. Art. 135 Abs. 5 Satz 2 WRV i...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Verwaltungsgericht Mainz (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 159-171$v71
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Eine Untergliederung einer Religionsgemeinschaft, die Teil eines Gesamtverbandes ist und sich diesem zugehörig fühlt, kann grundsätzlich keine andere, eigenständige Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 LV Rheinland-Pfalz (juris: Verf RP) bzw. Art. 135 Abs. 5 Satz 2 WRV i.V.m. Art. 140 GG sein. Für sie kommt ausschließlich ein derivativer Erwerb der Körperschaftsrechte von dem Gesamtverband in Betracht. Sofern die Untergliederung daraufhin auch nach außen wirksam handeln soll, setzt dies einen staatlichen Mitwirkungsakt in Form der Anerkennung dieses internen Verleihungsakts voraus. 2. Solange sich eine Untergliederung eines Gesamtverbands einer Religionsgemeinschaft nicht dazu entschlossen hat, sich abzuspalten, sondern sich – wie hier – eindeutig weiterhin zu einem übergreifenden Verband zugehörig sieht, ist für die staatliche Anerkennung eine entsprechende ausdrückliche Willensbekundung des (nach außen) rechtlich vertretungsbefugten Organs des korporierten Gesamtverbandes gegenüber der zuständigen staatlichen Stelle erforderlich.
ISBN:3110702274
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279