Ruhegehaltfähigkeit von Kirchendienstzeiten. VGH München, Urteil vom 30.1.2018 (3 B 16.355)

1. Der Gesetzgeber hat die Anrechnungsmöglichkeiten nach § 11 BeamtVG nicht in erster Linie für die Übernahme von Lehrern aus dem Kirchendienst in den staatlichen Schuldienst geschaffen. 2. Kirchendienstzeiten können als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden, wenn die frühere Tätigkeit für die spät...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 61-69$v71
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Der Gesetzgeber hat die Anrechnungsmöglichkeiten nach § 11 BeamtVG nicht in erster Linie für die Übernahme von Lehrern aus dem Kirchendienst in den staatlichen Schuldienst geschaffen. 2. Kirchendienstzeiten können als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden, wenn die frühere Tätigkeit für die später im Beamtenverhältnis ausgeübten Aufgaben „förderlich“ war. 3. Eine Tätigkeit ist „förderlich“, wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird.
ISBN:3110702274
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702279