Adoption

. Rechtliche Annahme als Kind. Die A. ist nach dt. Recht (§§ 1741–1772 BGB) nur zum Wohl des Kindes zulässig. Durch die A. erhält das minderjährige Kind die gleiche Rechtsstellung wie ein leibliches Kind des Annehmenden, seine bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen. Die A. Volljähriger hat...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Wall, Helga de 1955- (Verfasst von)
Medienart: Elektronisch Lexikonartikel
Sprache:Deutsch
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 2015
In: Religion in Geschichte und Gegenwart online
Jahr: 2015
Online-Zugang: Volltext (lizenzpflichtig)
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