Besuch einer Missionsschule (freikirchliche Internatsschule) ist keine Berufsausbildung. FG Münster, Urteil vom 22.12.2017 (4 K 3336/17 Kg)

1. Der Besuch der J.-Missionsschule ist keine Berufsausbildung, weil die vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Ausbildung lediglich eine Begleiterscheinung der bezweckten Ausbildung der Schüler zu aktiven und missionarisch tätigen Mitgliedern der Adventgemeinde darstellen und nich...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht Münster (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 332-346$v70
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Der Besuch der J.-Missionsschule ist keine Berufsausbildung, weil die vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Ausbildung lediglich eine Begleiterscheinung der bezweckten Ausbildung der Schüler zu aktiven und missionarisch tätigen Mitgliedern der Adventgemeinde darstellen und nicht von solchem Gewicht sind, dass die Schwelle zu einer Berufsausbildung überschritten ist. 2. Für ein volljähriges Kind, das die J.-Missionsschule – eine freikirchliche Internatsschule – besucht, besteht kein Kindergeldanspruch.
ISBN:311070238X
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702224