Zur Berücksichtigung von Kirchenbeiträgen im Hinblick auf die vorrangige Sicherung des Existenzminimus der Kinder. OLG Jena, Beschluss vom 22.12.2017 (4 UF 249/17)
1. Die Zurechnung der Steuererstattung ist davon abhängig, ob, und wenn ja, in welcher Höhe der Unterhaltspflichtige seinen Kindern gegenüber die von ihm geleisteten Beiträge für die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten einkommensmindernd entgegenhalten kann. Rechtlich unbestritten vermindert...
Corporate Author: | |
---|---|
Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2022
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 332-346$v70 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | 1. Die Zurechnung der Steuererstattung ist davon abhängig, ob, und wenn ja, in welcher Höhe der Unterhaltspflichtige seinen Kindern gegenüber die von ihm geleisteten Beiträge für die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten einkommensmindernd entgegenhalten kann. Rechtlich unbestritten vermindert die Kirchensteuer das unterhaltsrelevante Einkommen. Nichts anderes kann gelten für Aufwendungen, die an Stelle der Kirchensteuer regelmäßig für eine andere Religionsgemeinschaft erbracht werden. Diese Gleichbehandlung ergibt sich bereits aus dem in Art. 4 GG normierten Grundrecht der Religionsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG. 2. Kirchenbeiträge, die unter den Voraussetzungen der Anweisung R 10.7 EStR gezahlt werden, sind zwar keine Kirchensteuern; sie sind aber von ihrer Art her den Kirchensteuern ähnlich und unterscheiden sich lediglich durch das Er hebungsverfahren. Soweit auf den Zwangscharakter der Kirchensteuer abgestellt wird, ist dem entgegenzuhalten, dass – im Unterschied zu anderen Steuern – der Zahlung von Kirchensteuer durch den Austritt aus der Religionsgemeinschaft ausgewichen werden kann. |
---|---|
ISBN: | 311070238X |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|
Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110702224 |