Zur Berücksichtigung von Kirchenbeiträgen im Hinblick auf die vorrangige Sicherung des Existenzminimus der Kinder. OLG Jena, Beschluss vom 22.12.2017 (4 UF 249/17)

1. Die Zurechnung der Steuererstattung ist davon abhängig, ob, und wenn ja, in welcher Höhe der Unterhaltspflichtige seinen Kindern gegenüber die von ihm geleisteten Beiträge für die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten einkommensmindernd entgegenhalten kann. Rechtlich unbestritten vermindert...

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Corporate Author: Thüringen, Gemeinschaftliches Oberlandesgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 332-346$v70
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Die Zurechnung der Steuererstattung ist davon abhängig, ob, und wenn ja, in welcher Höhe der Unterhaltspflichtige seinen Kindern gegenüber die von ihm geleisteten Beiträge für die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten einkommensmindernd entgegenhalten kann. Rechtlich unbestritten vermindert die Kirchensteuer das unterhaltsrelevante Einkommen. Nichts anderes kann gelten für Aufwendungen, die an Stelle der Kirchensteuer regelmäßig für eine andere Religionsgemeinschaft erbracht werden. Diese Gleichbehandlung ergibt sich bereits aus dem in Art. 4 GG normierten Grundrecht der Religionsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG. 2. Kirchenbeiträge, die unter den Voraussetzungen der Anweisung R 10.7 EStR gezahlt werden, sind zwar keine Kirchensteuern; sie sind aber von ihrer Art her den Kirchensteuern ähnlich und unterscheiden sich lediglich durch das Er hebungsverfahren. Soweit auf den Zwangscharakter der Kirchensteuer abgestellt wird, ist dem entgegenzuhalten, dass – im Unterschied zu anderen Steuern – der Zahlung von Kirchensteuer durch den Austritt aus der Religionsgemeinschaft ausgewichen werden kann.
ISBN:311070238X
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702224