Gemeindliche Kirchenbaulast. VG Meiningen, Urteil vom 30.11.2017 (1 K 630/14 Me)

Wurde eine Kirchengemeinde im Jahr 1990 neu errichtet, ohne dass eine Rechtsnachfolge weder explizit geregelt war noch aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder einer Analogie herleitbar ist, gelangten spätestens zu diesem Zeitpunkt bestehende Kirchenbaulasten zum Erlöschen. Zur Frage, ob ein Anerkennt...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Verwaltungsgericht Meiningen (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 258-283$v70
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Wurde eine Kirchengemeinde im Jahr 1990 neu errichtet, ohne dass eine Rechtsnachfolge weder explizit geregelt war noch aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder einer Analogie herleitbar ist, gelangten spätestens zu diesem Zeitpunkt bestehende Kirchenbaulasten zum Erlöschen. Zur Frage, ob ein Anerkenntnis der Zivilgemeinde geeignet ist, einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für Kirchenbaulasten zu begründen.
ISBN:311070238X
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702224