Zur Eingruppierung von Gemeindepädagogen, die an staatlichen Schulen Religionsunterricht erteilen. BAG, Urteil vom 20.9.2017 (6 AZR 345/16)
1. Der Geltungsbereich der Sonderregelung für Beschäftigte als Lehrkräfte in § 41 Nr. 1 KAVO EKD-Ost erstreckt sich nicht nur auf Beschäftigte, die als Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen Unterricht erteilen. Es werden auch gemeindepädagogische Beschäftigte, die Religionsunterricht...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Walter De Gruyter GmbH
2022
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 163-174$v70 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | 1. Der Geltungsbereich der Sonderregelung für Beschäftigte als Lehrkräfte in § 41 Nr. 1 KAVO EKD-Ost erstreckt sich nicht nur auf Beschäftigte, die als Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen Unterricht erteilen. Es werden auch gemeindepädagogische Beschäftigte, die Religionsunterricht an staatlichen oder nichtkirchlichen privaten Schulen erteilen, erfasst. Dabei wird weder ein Mindest- noch ein Höchstmaß für diese Tätigkeit vorausgesetzt. 2. Die Sonderregelungen in § 41 Nr. 4 KAVO EKD-Ost regelt die Eingruppierung der Lehrkräfte abschließend und abweichend von der Eingruppierungsordnung zur KAVO EKD-Ost. Diese Sonderregelungen zur Eingruppierung verdrängen in ihrem Anwendungsbereich die Eingruppierungsordnung zur KAVO EKD-Ost. 3. Für die Eingruppierung der gemeindepädagogischen und sonstigen kirchlichen Beschäftigten, die als Dienstnehmer der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) Religionsunterricht an staatlichen Schulen im Land Brandenburg erteilen, ist nach der Vorschrift des § 41 Nr. 4 Abs. 2 KAVO EKD Ost der jeweilige Gestellungsvertrag maßgeblich. Ein solcher mit dem Land Brandenburg geschlossener Vertrag existiert nicht. Insoweit enthält das kirchliche Eingruppierungsrecht eine Regelungslücke. Dies führt zu einem Anspruch des betroffenen Beschäftigten nach § 612 Abs. 2 BGB auf die übliche Vergütung. |
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ISBN: | 311070238X |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110702224 |