Zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.9.2017 (7 ME 77/17)

1. Das niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLÖffVZG) ist verfassungsgemäß. 2. Die Öffnung von Ladengeschäften an einem Sonn- oder Feiertag bedarf eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes. Die für die Ladenöffnung am Sonntag anlassgebende Veranstaltung muss d...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Pages: 155-163$v70
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Das niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLÖffVZG) ist verfassungsgemäß. 2. Die Öffnung von Ladengeschäften an einem Sonn- oder Feiertag bedarf eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes. Die für die Ladenöffnung am Sonntag anlassgebende Veranstaltung muss den Sonntag so prägen, dass sich die Geschäftsöffnung als bloßer Annex zu dieser darstellt. 3. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann eine gesetzliche Norm ohne vorherige Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht von einem Fachgericht als verfassungswidrig beurteilt werden.
ISBN:311070238X
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110702224