Karfreitag als gesetzlicher Feiertag. BVerfG, Beschluss vom 27.10.2016 (1 BvR 458/10)

1. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen sind dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 GG in...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesrepublik, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: De Gruyter 2020
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 257-297
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen sind dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV gerechtfertigt, da sie niemandem eine innere Haltung vorschreiben, sondern lediglich einen äußeren Ruhe rahmen schaffen. 2. Für Fallgestaltungen, in denen eine dem gesetzlichen Stilleschutz zuwider laufende Veranstaltung ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) oder der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) fällt, muss der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit einer Ausnahme von stilleschützenden Unterlassungspflichten vorsehen.
ISBN:3110678446
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110678444