Namensrecht einer Kirchengemeinde. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.9.2016 (6 U 23/15)
Es ist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen einer alteingesessenen Kirchengemeinde und einem im gleichen Ort neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet, wenn beide in ihrer Bezeichnung den gleichen Namensbestandteil haben. In diesem Fall ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
2020
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 175-184 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Es ist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen einer alteingesessenen Kirchengemeinde und einem im gleichen Ort neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet, wenn beide in ihrer Bezeichnung den gleichen Namensbestandteil haben. In diesem Fall ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass der Verkehr davon ausgeht, dass sich das Unternehmen mit der Gemeinde über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls dann, wenn Art und Inhalt der Geschäftstätigkeit (hier Hotel- und Gastronomieanlage) eine solche Verständigung als möglich erscheinen lassen. |
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ISBN: | 3110678446 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110678444 |