Namensrecht einer Kirchengemeinde. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.9.2016 (6 U 23/15)

Es ist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen einer alteingesessenen Kirchengemeinde und einem im gleichen Ort neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet, wenn beide in ihrer Bezeichnung den gleichen Namensbestandteil haben. In diesem Fall ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Schleswig-Holstein, Oberlandesgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: De Gruyter 2020
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 175-184
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Es ist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen einer alteingesessenen Kirchengemeinde und einem im gleichen Ort neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet, wenn beide in ihrer Bezeichnung den gleichen Namensbestandteil haben. In diesem Fall ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass der Verkehr davon ausgeht, dass sich das Unternehmen mit der Gemeinde über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls dann, wenn Art und Inhalt der Geschäftstätigkeit (hier Hotel- und Gastronomieanlage) eine solche Verständigung als möglich erscheinen lassen.
ISBN:3110678446
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110678444