Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.9.2016 (19 A 805/14)
Soweit bekenntnisfremde Kinder Aufnahme in eine Bekenntnisschule begehren, darf der Schulleiter das Einverständnis der Eltern mit der Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne des entsprechenden Bekenntnisses und dabei auch mit seiner Teilnahme am Religionsunterricht verlangen. Eine bestehen...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2020
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 123-131 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Soweit bekenntnisfremde Kinder Aufnahme in eine Bekenntnisschule begehren, darf der Schulleiter das Einverständnis der Eltern mit der Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne des entsprechenden Bekenntnisses und dabei auch mit seiner Teilnahme am Religionsunterricht verlangen. Eine bestehende Bekenntnisgrundschule im Sinne des § 26 Abs. 3 Satz 1 NW.SchulG verliert diesen rechtlichen Status nicht durch den tatsächlichen Wegfall ihrer Voraussetzungen, namentlich einen signifikanten Rückgang des Anteils formell bekenntnisangehöriger Schüler, sondern nur durch eine Änderung der Schulart nach § 81 Abs. 2 Sätze 1 und 2 NW.SchulG. |
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ISBN: | 3110678446 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110678444 |