Kirchenasyl. VG München, Urteil vom 28.7.2016 (M 24 K 16.2246)
Die deutsche Rechtsordnung enthält keine Grundlage für die Anerkennung des Kirchenasyls. Die im Rechtsstaat vom demokratischen Gesetzgeber erlassenen Gesetze haben Geltungsanspruch gegenüber jedermann, auch gegenüber den Kirchen. Gleichwohl wird in Fällen von Kirchenasyl mit Rücksicht auf die besond...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2020
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 68, Pages: 29-35 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Die deutsche Rechtsordnung enthält keine Grundlage für die Anerkennung des Kirchenasyls. Die im Rechtsstaat vom demokratischen Gesetzgeber erlassenen Gesetze haben Geltungsanspruch gegenüber jedermann, auch gegenüber den Kirchen. Gleichwohl wird in Fällen von Kirchenasyl mit Rücksicht auf die besondere Stellung der Kirchen von Vollzugsmaßnahmen abgesehen und auf Verhandlungslösungen gesetzt. Für die Ausländerbehörde besteht kein Grund, vom Instrument der Aufenthaltsbeschränkung gerade in Fällen des Kirchenasyls Abstand zu nehmen. |
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ISBN: | 3110678446 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110678444 |