Unterlassung von Glockengeläut einer Kirche. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.5.2016 (2 L 33/14)
Glockengeläut, das sich nach Zeit, Dauer und Intensität im Rahmen des Her kömmlichen hält, stellt auch in einer säkularisierten Gesellschaft regelmäßig keine erhebliche Belästigung sondern ein zumutbares, sozialadäquates Geschehen dar. Es muss daher von Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2020
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 67, Pages: 358-366 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Glockengeläut, das sich nach Zeit, Dauer und Intensität im Rahmen des Her kömmlichen hält, stellt auch in einer säkularisierten Gesellschaft regelmäßig keine erhebliche Belästigung sondern ein zumutbares, sozialadäquates Geschehen dar. Es muss daher von Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich gestört fühlen, auch unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz hin genommen werden. Dies gilt sowohl für liturgisches als auch für nicht-sakrales Glockengeläut. |
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ISBN: | 3110645777 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110645774 |