Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.4.2016 (6 Sa 422/15)

Die Inhaltskontrolle beschränkt sich bei dynamisch in Bezug genommenen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen auf eine Rechtskontrolle, wenn diese auf dem Dritten Weg nach den einschlägigen Organisations- und Verfahrens vorschriften von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mitgliedern besetzten...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Bayern, Verfassungsgerichtshof (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2020
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2020, Volume: 67, Pages: 293-300
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Die Inhaltskontrolle beschränkt sich bei dynamisch in Bezug genommenen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen auf eine Rechtskontrolle, wenn diese auf dem Dritten Weg nach den einschlägigen Organisations- und Verfahrens vorschriften von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mitgliedern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen wurden. Maßstab der Rechtskontrolle ist wie bei Tarifverträgen, ob die Regelung gegen die Verfassung, höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstößt. Die Stichtagsregelung zur Jahressonderzahlung in § 19 BAT-KF aF verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
ISBN:3110645777
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110645774