Zuschuss zu den Personalkosten einer Kindertagesstätte. VG Mainz, Urteil vom 7.5.2015 (1 K 979/14.MZ)

1. Die Kirchlich Diakonische Arbeitsvertragsordnung – KDAVO – stellt in ihrer Struktur und Systematik ein dem BAT bzw. TVöD vergleichbares Vergütungs system i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KiTaG dar und ist auf das Personal in evangelischen Kitas anzuwenden. 2. Auch die mit Ausnahmegenehmigung des L...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Verwaltungsgericht Mainz (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: 2019
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2019, Volume: 65, Pages: 311-316
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Die Kirchlich Diakonische Arbeitsvertragsordnung – KDAVO – stellt in ihrer Struktur und Systematik ein dem BAT bzw. TVöD vergleichbares Vergütungs system i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KiTaG dar und ist auf das Personal in evangelischen Kitas anzuwenden. 2. Auch die mit Ausnahmegenehmigung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in solchen Kitas tätigen pädagogischen Hilfskräfte sind entsprechend ihren jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen nach der auf der KDAVO beruhenden Eingruppierungsordnung einzugruppieren. 3. Bei der Berechnung des Personalkostenzuschusses sind die Eingruppierungen entsprechend der vorstehend dargelegten kirchlichen Vergütungsregelungen zugrunde zu legen.
ISBN:3110582155
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110582154