Weltlicher oder kirchlicher Status einer Stiftung. VG Karlsruhe, Urteil vom 16.4.2015 (3 K 2544/13)
Im Streit über den weltlichen oder kirchlichen Status einer Stiftung ist eine kirchliche Körperschaft klagebefugt, wenn sie die Verkennung eines auf die Errichtung einer kirchlichen Stiftung gerichteten Stifterwillens als Verletzung des ihr durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten S...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2019
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2019, Volume: 65, Pages: 229-252 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Im Streit über den weltlichen oder kirchlichen Status einer Stiftung ist eine kirchliche Körperschaft klagebefugt, wenn sie die Verkennung eines auf die Errichtung einer kirchlichen Stiftung gerichteten Stifterwillens als Verletzung des ihr durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten Selbst bestimmungsrechts geltend machen kann. Zweifelsfälle, in denen die einer Stiftung übertragene Aufgabe sowohl als weltliche als auch als kirchliche Aufgabe verstanden werden könnte, sind nicht durch die Anwendung einer Vermutungsregelung, sondern durch Anwendung des in § 22 Nr. 1 BW.StiftG genannten weiteren Kriteriums (Unterstellung unter kirchliche Aufsicht) aufzulösen. |
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ISBN: | 3110582155 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110582154 |