Weltlicher oder kirchlicher Status einer Stiftung. VG Karlsruhe, Urteil vom 16.4.2015 (3 K 2544/13)

Im Streit über den weltlichen oder kirchlichen Status einer Stiftung ist eine kirchliche Körperschaft klagebefugt, wenn sie die Verkennung eines auf die Errichtung einer kirchlichen Stiftung gerichteten Stifterwillens als Verletzung des ihr durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten S...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Baden-Württemberg, Verwaltungsgericht, Karlsruhe (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2019
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2019, Volume: 65, Pages: 229-252
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Im Streit über den weltlichen oder kirchlichen Status einer Stiftung ist eine kirchliche Körperschaft klagebefugt, wenn sie die Verkennung eines auf die Errichtung einer kirchlichen Stiftung gerichteten Stifterwillens als Verletzung des ihr durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten Selbst bestimmungsrechts geltend machen kann. Zweifelsfälle, in denen die einer Stiftung übertragene Aufgabe sowohl als weltliche als auch als kirchliche Aufgabe verstanden werden könnte, sind nicht durch die Anwendung einer Vermutungsregelung, sondern durch Anwendung des in § 22 Nr. 1 BW.StiftG genannten weiteren Kriteriums (Unterstellung unter kirchliche Aufsicht) aufzulösen.
ISBN:3110582155
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110582154