Die Eheführungsunfähigkeit: von der Entwicklungsoffenheit eines Begriffs

Bereits vor dem II. Vatikanischen Konzil und seinem personalistischen Eheverständnis wurden Ehen wegen Eheführungsunfähigkeit für nichtig erklärt. Durch den CIC/1983 hat sich mit dem c. 1095,3° die gesetzliche Lage verändert. Gleichzeitig sind viele Únklarheiten aufgetreten. etwa die nach der Grenze...

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Main Author: Konrad, Sabine ca. 20./21. Jh. (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Ludgerus Verlag 2023
In: Nulla est caritas sine iustitia
Year: 2023, Volume: 82, Pages: 107-119
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Judicial power
B Catholic church Rota Romana
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Bereits vor dem II. Vatikanischen Konzil und seinem personalistischen Eheverständnis wurden Ehen wegen Eheführungsunfähigkeit für nichtig erklärt. Durch den CIC/1983 hat sich mit dem c. 1095,3° die gesetzliche Lage verändert. Gleichzeitig sind viele Únklarheiten aufgetreten. etwa die nach der Grenze zwischen Unmöglichkeit und Schwierigkeit bei der Erfüllung der ehelichen Pflichten und die nach einer Definition der Pflichten. Erst die rechtsprechung der Römischen Rota und deren Analyse brachte den Gerichten mehr Klarheit. Uneinigkeit besteht noch bei der Anerkennung der realtiven Eheführungsunfähigkeit und der Inkopabilität der Charaktere als Auslöser für die Unmöglichkeit zur Pflichterfüllung.
ISBN:3874973018
Contains:Enthalten in: Nulla est caritas sine iustitia