Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag: OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.10.2018 (7 ME 75/18)

1. Die Ermächtigungsgrundlage für die Freigabe von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr in § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG kann im Hinblick auf die Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz aus Art. 140 GG iVm Art. 139 WRV verfassungskonform ausgelegt werden. 2. Voraussetzung für die Öffnung von V...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 170-177
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Verkaufsoffener Sonntag
B Holiday law
B Administrative law
Online Access: Volltext (Resolving-System)
Description
Summary:1. Die Ermächtigungsgrundlage für die Freigabe von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr in § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG kann im Hinblick auf die Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz aus Art. 140 GG iVm Art. 139 WRV verfassungskonform ausgelegt werden. 2. Voraussetzung für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ist, dass die Ladenöffnung nicht im Vordergrund steht, sondern lediglich als Annex zu einer anlassgebenden Veranstaltung erfolgt, die ihrerseits den Sonntag eigenständig prägt. Insofern bedarf es einer Prognose, dass die Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-018