Kein Sonderurlaub wegen Teilnahme an Pilgerreise: VG Osnabrück, Beschluss vom 28.8.2018 (3 B 51/18)

Die Teilnahme an einer „Pilger-Schnupper-Reise“ stellt bereits für sich genommen keinen wichtigen Grund dar, der die Gewährung von Sonderurlaub für eine Religionslehrerin rechtfertigt.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Niedersachsen. VerfasserIn (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2022, Band: 72, Seiten: 72-77
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Arbeitspflicht
B Schulleitung
B Sonderurlaub
B Rechtsprechung
B Arbeitsrecht
B Evangelischer Religionslehrer
Online-Zugang: Volltext (Resolving-System)
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Teilnahme an einer „Pilger-Schnupper-Reise“ stellt bereits für sich genommen keinen wichtigen Grund dar, der die Gewährung von Sonderurlaub für eine Religionslehrerin rechtfertigt.
ISBN:3110736187
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-011