Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe: OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2018 (9 LA 120/17)

Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungs wegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besonder...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 65-72
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Administrative court
B Interreligiöse Ehe
B Church tax law
B Church tax
B Marriage
Online Access: Volltext (Resolving-System)
Description
Summary:Erzielen in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe, bei der nur ein Ehegatte einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, beide Ehegatten Einkünfte und werden sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, so darf von Verfassungs wegen von dem kirchenangehörigen Ehegatten ein besonderes Kirchgeld erhoben werden, mit dem der nach dem gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten bemessene Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten besteuert wird.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-010