Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Eingehung einer zweiten Ehe: ArbG Hagen, Urteil vom 14.8.2018 (4 Ca 1055/18)

1. Nach § 5 Abs. 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse der katholischen Kirche in der Fassung vom 27. April 2015 kann die Wiederheirat eines Arbeitnehmers für den Fall einen Kündigungsgrund darstellen, dass diese nach den konkreten Umständen objektiv g...

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Bibliographic Details
Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Arbeitsgericht Hagen (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 47-65
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Labor law
B Church constitution
B Employee representation
B Labor contract
B Church labor law
B Marriage
B Remarriage
Online Access: Volltext (Resolving-System)
Description
Summary:1. Nach § 5 Abs. 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse der katholischen Kirche in der Fassung vom 27. April 2015 kann die Wiederheirat eines Arbeitnehmers für den Fall einen Kündigungsgrund darstellen, dass diese nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Kündigungsvoraussetzungen. Sind im Betrieb der Arbeitgeberin weitere Arbeitnehmer in zweiter Ehe verheiratet, ist hierzu im arbeitsgerichtlichen Bestandsschutzverfahren Stellung zu beziehen. 2. Bei der nach § 5 Abs. 3 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse der katholischen Kirche in der Fassung vom 27. April 2015 vorzunehmenden Interessenabwägung ist der Umstand, dass Arbeitnehmer des Betriebs des Arbeitgebers ein zweites Mal geheiratet haben, ohne dass Kündigungen erfolgten, besonders zu berücksichtigen.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-009