Urlaubsansprüche während Freistellungsphase (Deutscher Caritsverband): LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2018 (9 Sa 22/18)
1. Ist ein Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase von einer Arbeitspflicht befreit, kann ihm der Arbeitgeber nicht noch durch eine weitere Freistellung Urlaub gewähren. Es liegt dann ein Erfüllungshindernis vor. 2. Eine Regelung in einer Dienstvereinbarung der Caritas, die im Kalenderjahr der Inan...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Walter De Gruyter GmbH
2022
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 33-42 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Agreement B Vacations, Employee B Labor law B Employment B Caritas B Wertguthabenvereinbarung |
Online Access: |
Volltext (Resolving-System) |
Summary: | 1. Ist ein Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase von einer Arbeitspflicht befreit, kann ihm der Arbeitgeber nicht noch durch eine weitere Freistellung Urlaub gewähren. Es liegt dann ein Erfüllungshindernis vor. 2. Eine Regelung in einer Dienstvereinbarung der Caritas, die im Kalenderjahr der Inanspruchnahme einer Freistellung den Urlaubsanspruch lediglich in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für die in diesem Kalenderjahr geleisteten Arbeitsmonate vorsieht und im Übrigen regelt, dass während der Freistellungsphase keine Urlaubsansprüche entstehen, ist wegen Verstoßes gegen § 38 Abs. 1 MAVO, Abs. 3, Anl. 14 AVR unwirksam. 3. Eine Freistellungsphase nach Anl. 14 AVR ist nicht mit einer Blockphase bei Altersteilzeit nach Anl. 17 AVR vergleichbar. Es kann deshalb offenbleiben, ob dort eine Zwölftelung von Urlaubsansprüchen zulässig ist. |
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ISBN: | 3110736187 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110736182-007 |