Urlaubsansprüche während Freistellungsphase (Deutscher Caritsverband): LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2018 (9 Sa 22/18)

1. Ist ein Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase von einer Arbeitspflicht befreit, kann ihm der Arbeitgeber nicht noch durch eine weitere Freistellung Urlaub gewähren. Es liegt dann ein Erfüllungshindernis vor. 2. Eine Regelung in einer Dienstvereinbarung der Caritas, die im Kalenderjahr der Inan...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Baden-Württemberg, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 33-42
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Agreement
B Vacations, Employee
B Labor law
B Employment
B Caritas
B Wertguthabenvereinbarung
Online Access: Volltext (Resolving-System)
Description
Summary:1. Ist ein Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase von einer Arbeitspflicht befreit, kann ihm der Arbeitgeber nicht noch durch eine weitere Freistellung Urlaub gewähren. Es liegt dann ein Erfüllungshindernis vor. 2. Eine Regelung in einer Dienstvereinbarung der Caritas, die im Kalenderjahr der Inanspruchnahme einer Freistellung den Urlaubsanspruch lediglich in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für die in diesem Kalenderjahr geleisteten Arbeitsmonate vorsieht und im Übrigen regelt, dass während der Freistellungsphase keine Urlaubsansprüche entstehen, ist wegen Verstoßes gegen § 38 Abs. 1 MAVO, Abs. 3, Anl. 14 AVR unwirksam. 3. Eine Freistellungsphase nach Anl. 14 AVR ist nicht mit einer Blockphase bei Altersteilzeit nach Anl. 17 AVR vergleichbar. Es kann deshalb offenbleiben, ob dort eine Zwölftelung von Urlaubsansprüchen zulässig ist.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-007