Staatsgewalt und religiöse Gemeinschaften im Kaliningrader Gebiet in der Phase des Spätstalinismus (1945–1953)

Nach 1945 blieben mehr als 100.000 Deutsche in der Region Kaliningrad, in Ostpreußen unter sowjetischer Herrschaft. Die neuen Autoritäten genehmigten den evangelischen und katholischen Geistlichen ihre Arbeit fortzuführen und akzeptierten sie als Vermittler zwischen ihnen und der deutschen Bevölkeru...

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Authors: Maslov, Evgenij Aleksandrovič (Author) ; Steindorff, Ludwig (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: Vandenhoeck & Ruprecht 2016
In: Kirchliche Zeitgeschichte
Year: 2016, Volume: 29, Issue: 1, Pages: 171-210
Online Access: Volltext (JSTOR)
Volltext (lizenzpflichtig)
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Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Nach 1945 blieben mehr als 100.000 Deutsche in der Region Kaliningrad, in Ostpreußen unter sowjetischer Herrschaft. Die neuen Autoritäten genehmigten den evangelischen und katholischen Geistlichen ihre Arbeit fortzuführen und akzeptierten sie als Vermittler zwischen ihnen und der deutschen Bevölkerung. Im Jahr 1947 drängten die Behörden sie sogar dazu, ihre Gemeinden auf der Basis sowjetischen Rechts zu einzutragen. Der Artikel, der sich größtenteils auf unveröffentlichte Dokumente aus russischen Archiven bezieht, ergänzt die Memoiren des Pastors Hugo Linck. Wie die Dokumente auch verdeutlichen, unterstützten einige Personen innerhalb der Behörden in Kaliningrad und Moskau das Bestreben der Gläubigen unter den neuen Siedlern, sich als orthodoxe Gemeinden in der Region Kaliningrad zu registrieren. Aber unter dem Druck der kommunistischen Partei wurden derlei Pläne bald streng unterbunden. Nach dem Ende des kirchlichen Lebens auf protestantischer und katholischer Seite, das mit der Deportation der letzten Deutschen 1948 im Zusammenhang steht, blieb die Region Kaliningrad für lange Zeit das einzige sowjetische Gebiet ohne legale religiöse Gemeinden. 1967 waren die Evangeliumschristen-Baptisten die ersten, denen es gelang, ihre Gemeinden einzutragen. Die erste orthodoxe Gemeinde wurde erst in der Ära der Perestroika legalisiert.
ISSN:2196-808X
Contains:Enthalten in: Kirchliche Zeitgeschichte
Persistent identifiers:DOI: 10.13109/kize.2016.29.1.171