La libertad religiosa en España desde el año 589 hasta 1978: Consideraciones histórico-jurídicas sobre las relaciones entre el poder civil y la potestad eclesiástica
Wenn man Religionsfreiheit als Zivilrecht betrachtet, läßt sich die Geschichte Spaniens als dramatischer Kampf auffassen, der über Jahrhunderte währte (seit Napoleons Niederlage), insofern als religiöse (Juden und Moslems) oder dissidente und heterodoxe Minderheiten (Albigenser und Waldenser, Vertre...
Main Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Vandenhoeck & Ruprecht
2001
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In: |
Kirchliche Zeitgeschichte
Year: 2001, Volume: 14, Issue: 1, Pages: 123-134 |
Online Access: |
Volltext (lizenzpflichtig) |
Parallel Edition: | Non-electronic
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Summary: | Wenn man Religionsfreiheit als Zivilrecht betrachtet, läßt sich die Geschichte Spaniens als dramatischer Kampf auffassen, der über Jahrhunderte währte (seit Napoleons Niederlage), insofern als religiöse (Juden und Moslems) oder dissidente und heterodoxe Minderheiten (Albigenser und Waldenser, Vertreter der Aufklärung, Anhänger des Erasmus und Lutheraner) darum kämpften, in einem politischen Regime zu überleben, in dem sich Zeiten faktischer Toleranz mit solchen offener Verfolgung abwechselten. Parallel zum übrigen Europa verschlechterte sich die Lage der religiösen Minderheiten besonders in den drei Jahrhunderten der nationalen Monarchie (1478-1831). Während der konstitutionellen Periode, die 1808 begann, wandte man sich, wenn auch sehr langsam, dem Prinzip der bürgerlichen Toleranz innerhalb eines staatskirchlichen Umfeldes zu. Die Verfassung von 1869 beabsichtigte eine vorsichtige Einführung der Religionsfreiheit, wenn auch ohne Ergebnis, da die nachfolgende Verfassung von 1876 sich der staatskirchlichen Regierungsform zuwandte, obwohl sie auch das Prinzip der bürgerlichen Toleranz berücksichtigte. Wenn man die Parenthese der Verfassung von 1931 ausnimmt, die deutlich gegen die Katholiken gerichtete revanchistische Züge trug, blieb die gleichzeitige Festlegung der Staatskirche und der bürgerlichen Toleranz von 1876 bis 1967 in Kraft. Aufgrund der Enzyklika Dignitatis humanae beschloß das Regime von General Franco, die Grundrechte der spanischen Verfassung (Leyes Fundamentales) zu ändern und damit die Religionsfreiheit anzuerkennen. Damit hat dieses Recht nur in der aktuellen Verfassung aus dem Jahr 1978 volle Gültigkeit. Die praktischen Konsequenzen dieser Freiheit werden darüber hinaus effektiv durch das 1980 von der spanischen Legislative verabschiedete Gesetz geschützt, das dieses Recht regelt. |
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ISSN: | 2196-808X |
Contains: | Enthalten in: Kirchliche Zeitgeschichte
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