Pfändbarkeit von Zahlungen kirchlicher Körperschaften an Opfer sexuellen Missbrauchs. BGH, Beschluss vom 22.5.2014 (IX ZB 72/12)

1. Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen. 2. Zahlungen kirchlicher Kö...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesrepublik, Bundesgerichtshof (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2018
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 63, Pages: 447-453
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen. 2. Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.3.2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, sind nicht pfändbar und fallen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse.
ISBN:3110519690
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110519693