Steuerrechtliche Geltendmachung eines Arbeitszimmers durch einen Pfarrer. BFH, Urteil vom 26.2.2014 (VI R 11/12)

1. Ein anderer Arbeitsplatz (hier: häusliches Arbeitszimmer eines Pfarrers) steht erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat. 2. Ein Raum ist nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn wegen Sanierungsbedarfs Gesundheitsge...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 2018
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 63, Pages: 158-161
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:1. Ein anderer Arbeitsplatz (hier: häusliches Arbeitszimmer eines Pfarrers) steht erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat. 2. Ein Raum ist nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn wegen Sanierungsbedarfs Gesundheitsgefahr besteht.
ISBN:3110519690
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110519693