Gemeinsame elterliche Sorge u. religiöse Kindererziehung. AG Bergen, Beschluss vom 10.2.2014 (4 F 2/14)
Selbst wenn Eltern eines nichtehelichen Kindes im Hinblick auf die religiöse Kindererziehung grundsätzlich unterschiedlicher Ansicht sind, kann dem Elternteil, der sich fürsorglich und beanstandungsfrei um das Kind bemüht und regelmäßigen Umgang pflegt, die beantragte gemeinsame elterliche Sorge nic...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2018
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2018, Volume: 63, Pages: 118-120 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Selbst wenn Eltern eines nichtehelichen Kindes im Hinblick auf die religiöse Kindererziehung grundsätzlich unterschiedlicher Ansicht sind, kann dem Elternteil, der sich fürsorglich und beanstandungsfrei um das Kind bemüht und regelmäßigen Umgang pflegt, die beantragte gemeinsame elterliche Sorge nicht verwehrt werden. Es kommt jedoch in Betracht, die Bestimmung der Religionszugehörigkeit von einer im Übrigen antragsgemäßen gemeinsamen Sorgerechtseinräumung auszunehmen. |
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ISBN: | 3110519690 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110519693 |