Kircheneinkommensteuer in glaubensverschiedener Ehe. BFH, Beschluss vom 27.09.2013 (I B 109/12)
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, den für das besondere Kirchgeld herangezogenen Besteuerungsmaßstab des Lebensführungsaufwandes „korrespondierend“ auf die Kircheneinkommensteuer zu übertragen, weil sich im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten die Bemessungsgrundlage der Kircheneinkom...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2017
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 62, Pages: 192-197 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, den für das besondere Kirchgeld herangezogenen Besteuerungsmaßstab des Lebensführungsaufwandes „korrespondierend“ auf die Kircheneinkommensteuer zu übertragen, weil sich im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten die Bemessungsgrundlage der Kircheneinkommensteuer bereits durch die Anwendung des Splitting-Verfahrens vermindert hat und hierdurch innerhalb der Erwerbs-, aber auch Verbrauchsgemeinschaft der Ehegatten im Ergebnis die gegenseitigen Unterhaltspflichten abgebildet werden. |
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ISBN: | 3110519674 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110519679 |