Fristlose Kündigung eines nebenberuflichen Kirchenmusikers. BAG, Urteil vom 26.9.2013 (2 AZR 741/12)

Das Arbeitsverhältnis eines nebenberuflichen Kirchenmusikers, dessen Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit dem kirchlichen Verkündigungsauftrag steht, kann wegen Vornahme sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen fristlos gekündigt werden. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Interne Fehler bei der...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Published: De Gruyter 2017
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 62, Pages: 167-176
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Das Arbeitsverhältnis eines nebenberuflichen Kirchenmusikers, dessen Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit dem kirchlichen Verkündigungsauftrag steht, kann wegen Vornahme sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen fristlos gekündigt werden. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Interne Fehler bei der Beschlussfassung der Mitarbeitervertretung lassen die Korrektheit der Anhörung und die Wirksamkeit der Kündigung unberührt.
ISBN:3110519674
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110519679