Anspruch auf Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule. VG Münster, Beschluss vom 15.8.2013 (1 L 407/13)

Ein Anordnungsgrund für das im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinauslaufende Verpflichtungsbegehren (hier: Zulassung zum Unterricht in einer Bekenntnisschule) ist gegeben, wenn die nächstgelegene Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, der Schüler aber e...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Verwaltungsgericht Münster (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Published: De Gruyter 2017
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 62, Pages: 72-76
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Ein Anordnungsgrund für das im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinauslaufende Verpflichtungsbegehren (hier: Zulassung zum Unterricht in einer Bekenntnisschule) ist gegeben, wenn die nächstgelegene Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, der Schüler aber eine katholische Bekenntnisschule besuchen will und in der nächstgelegenen katholischen Bekenntnisschule die Bandbreiten der Klassenbildungswerte noch nicht ausgeschöpft sind.
ISBN:3110519674
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110519679