Anspruch auf Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule. VG Münster, Beschluss vom 15.8.2013 (1 L 407/13)
Ein Anordnungsgrund für das im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinauslaufende Verpflichtungsbegehren (hier: Zulassung zum Unterricht in einer Bekenntnisschule) ist gegeben, wenn die nächstgelegene Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, der Schüler aber e...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
De Gruyter
2017
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 62, Pages: 72-76 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Ein Anordnungsgrund für das im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinauslaufende Verpflichtungsbegehren (hier: Zulassung zum Unterricht in einer Bekenntnisschule) ist gegeben, wenn die nächstgelegene Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, der Schüler aber eine katholische Bekenntnisschule besuchen will und in der nächstgelegenen katholischen Bekenntnisschule die Bandbreiten der Klassenbildungswerte noch nicht ausgeschöpft sind. |
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ISBN: | 3110519674 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110519679 |