Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein kirchl. Baudenkmal. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.6.2013 (1 A 2668/11)
Die Erhaltung oder Nutzung eines Denkmals (hier eines im 19. Jahrhundert errichteten, jetzt leerstehenden kirchlichen Hospitals) in der bisherigen oder in einer anderen zulässigen Weise ist für den Eigentümer im Allgemeinen wirtschaftlich unzumutbar, wenn er das Denkmal auf Dauer nicht aus den Erträ...
Corporate Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Published: |
2017
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 546-565 |
Online Access: |
Volltext (Verlag) |
Summary: | Die Erhaltung oder Nutzung eines Denkmals (hier eines im 19. Jahrhundert errichteten, jetzt leerstehenden kirchlichen Hospitals) in der bisherigen oder in einer anderen zulässigen Weise ist für den Eigentümer im Allgemeinen wirtschaftlich unzumutbar, wenn er das Denkmal auf Dauer nicht aus den Erträgen des Objekts finanzieren kann. Denn der Eigentümer darf zwar im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des kulturellen Erbes in seiner Eigentumsnutzung bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt, nicht aber gezwungen werden, dauerhaft defizitär zu wirtschaften. Wann sich die Erhaltung oder Nutzung eines Denkmals als dauerhaft defizitäres Wirtschaften darstellt, kann nur für jeden Einzelfall und unter Berücksichtigung aller den Fall prägenden Umstände entschieden werden. |
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ISBN: | 3110465760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110465761 |