Abzug von Kirchensteuer bei Elterngeldgerechnung. BSG, Urteil vom 27.6.2013 (B 10 EG 8/12 R)

Der Abzug der Kirchensteuer bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgebenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit stellt keine Diskriminierung des Berechtigten wegen seines religiösen Bekenntnisses dar und verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

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Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesrepublik, Bundessozialgericht (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
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Published: Walter De Gruyter GmbH 2017
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2017, Volume: 61, Pages: 540-546
Online Access: Volltext (Verlag)
Description
Summary:Der Abzug der Kirchensteuer bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgebenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit stellt keine Diskriminierung des Berechtigten wegen seines religiösen Bekenntnisses dar und verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
ISBN:3110465760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761