Entzug des Umgangsrechts wegen religiöser Praxis des Elternteils. EGMR, Urteil vom 12.2.2013 -No. 29617/07- (Vojnity./.Ungarn)

Auch ein getrennt lebender Elternteil hat das Recht, seine religiöse Überzeugung dem Kind bei Besuchen zu vermitteln. Eine dabei zutage tretende religiöse Praxis (hier bedingt durch die Mitgliedschaft in einer Sekte) kann nur dann zu einem Ausschluss des Umgangsrechts führen, wenn durch weniger eins...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. VerfasserIn (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publicado: 2017
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 2017, Volumen: 61, Páginas: 192-203
Acceso en línea: Volltext (Publisher)
Descripción
Sumario:Auch ein getrennt lebender Elternteil hat das Recht, seine religiöse Überzeugung dem Kind bei Besuchen zu vermitteln. Eine dabei zutage tretende religiöse Praxis (hier bedingt durch die Mitgliedschaft in einer Sekte) kann nur dann zu einem Ausschluss des Umgangsrechts führen, wenn durch weniger einschneidende Maßnahmen (etwa eine zeitweilige Aussetzung des Umgangsrechts) dem Kindeswohl nicht angemessen Rechnung getragen werden kann.
ISBN:9783110465761
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110465761